Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Menesthetic
ein Angebot der Smart Retail GmbH, Beckenhofstrasse 26, 8006 Zürich
Stand: April 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Smart Retail GmbH, Beckenhofstrasse 26, 8006 Zürich – handelnd unter der Marke «Menesthetic» (nachfolgend «Anbieter») – und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») für sämtliche Behandlungen, Trainings und Dienstleistungen, insbesondere im Bereich EMS-Training, IHHT-Therapie sowie kosmetische Behandlungen.
1.2 Diese AGB werden vom Kunden mit der Buchung eines Termins oder dem Erwerb eines Abonnements vorbehaltlos anerkannt. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.3 Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung bzw. des Aboerwerbs aktuelle Fassung dieser AGB. Der Anbieter behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen.
2. Buchung und Vertragsabschluss
2.1 Buchungen werden ausschliesslich online über die Buchungsplattform booksteam.com entgegengenommen. Telefonische Buchungen oder Buchungen per E-Mail sind nicht möglich.
2.2 Der Vertrag über die jeweilige Behandlung kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Diese wird dem Kunden per E-Mail zugestellt und kann unter Umständen im Spam-Ordner landen. Der Kunde ist verpflichtet, den Eingang zu kontrollieren.
2.3 Zusätzlich erhält der Kunde 24 Stunden vor dem gebuchten Termin eine Erinnerungsmail. Das Ausbleiben der Erinnerungsmail entbindet den Kunden nicht von seinen Pflichten nach Ziff. 3 und 4.
2.4 Buchungen sind verbindlich.
3. Stornierung von Einzelterminen
3.1 Stornierungen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem gebuchten Termin möglich.
3.2 Stornierungen haben ausschliesslich über das persönliche Kundenkonto auf booksteam.com zu erfolgen. Stornierungen per Telefon, SMS, E-Mail oder über andere Kanäle werden nicht akzeptiert und gelten als nicht erfolgt.
3.3 In der Buchungsbestätigung findet sich in der Regel ein Direktlink zur Bearbeitung des Termins.
3.4 Im Kundenkonto kann der Kunde unter seinem Profil sämtliche vergangenen und zukünftigen Buchungen sowie deren Status (gebucht / storniert) einsehen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die ordnungsgemässe Durchführung der Stornierung zu überprüfen. Eine nicht im System erfasste Stornierung gilt als nicht erfolgt.
4. Nichtantreten eines Termins / verspätete Stornierung
4.1 Erscheint der Kunde nicht zum gebuchten Termin oder erfolgt die Stornierung nicht fristgerecht gemäss Ziff. 3.1, so wird der Termin vollumfänglich in Rechnung gestellt bzw. dem Abo in Abzug gebracht.
4.2 Eine Gutschrift erfolgt nur, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
– Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Zeugnisses, das den Termin abdeckt; und
– Nachweis, dass dem Kunden die rechtzeitige Stornierung über sein Kundenkonto absolut nicht möglich oder nicht zumutbar war.
4.3 Allgemeine Verhinderungen (berufliche Termine, private Verpflichtungen, Vergesslichkeit, technische Probleme auf Kundenseite, verpasste Erinnerungsmails etc.) berechtigen nicht zu einer Gutschrift.
5. Abonnemente und Behandlungspakete
5.1 Übersicht der Vertragstypen
Der Anbieter bietet zwei rechtlich unterschiedliche Arten von Abonnementen an:
a) EMS- und IHHT-Abonnemente: Diese gewähren dem Kunden gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht zur Nutzung des EMS-Studios des Anbieters einschliesslich der dazugehörenden Infrastruktur und der Anleitung durch das geschulte Personal. Im Vordergrund steht die Nutzungsmöglichkeit, nicht eine persönliche Dienstleistung. Es handelt sich um einen Innominatvertrag mit überwiegend mietvertraglichem Charakter; die Bestimmungen des Auftragsrechts (insbesondere Art. 404 OR) finden keine Anwendung.
b) Kosmetikabonnemente (Behandlungsabonnemente): Diese sind Behandlungspakete zu einem rabattierten Gesamtpreis. Der Kunde erwirbt mit Vertragsabschluss ein zeitlich befristetes Bezugsrecht für eine bestimmte Anzahl Behandlungen. Es handelt sich um einen Vertrag auftragsrechtlicher Natur (Art. 394 ff. OR), der vom Kunden nach Massgabe von Ziff. 5.4 jederzeit aufgelöst werden kann (Art. 404 OR).
In beiden Fällen gilt – vorbehältlich einer Auflösung des Kosmetikabonnements nach Ziff. 5.4: Der Gesamtpreis ist mit Vertragsabschluss geschuldet. Die Wahl der Zahlungsweise (Vorauszahlung oder Ratenzahlung gemäss Ziff. 6) ist eine reine Modalität und ändert nichts am vertraglich geschuldeten Gesamtpreis.
5.2 Gültigkeitsdauer
5.2.1 Jedes Abonnement weist ein Gültigkeitsdatum auf, innerhalb dessen die Einheiten zu beziehen bzw. die Nutzung in Anspruch zu nehmen ist. Nach Ablauf der Gültigkeit verfallen nicht bezogene Einheiten entschädigungslos. Eine Verlängerung erfolgt nur in den in diesen AGB ausdrücklich geregelten Fällen (vgl. Ziff. 5.3.4 ff.).
5.2.2 Die Gültigkeitsdauer sowie die Anzahl der bereits bezogenen und der noch verfügbaren Einheiten sind im Kundenkonto auf booksteam.com jederzeit ersichtlich. Es ist Pflicht des Kunden, dies zu überwachen.
5.2.3 Die spezifischen Gültigkeiten und Bedingungen lauten:
– EMS-Abonnemente: gemäss www.ems-fitness.ch
– IHHT-Abonnemente: gemäss www.ihht-therapie.zuerich
– Abonnemente für kosmetische Behandlungen: Gültigkeitsdauer 12 Monate ab Kaufdatum
5.2.4 Voraussetzungen und Frist einer Verlängerung. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer (Ziff. 5.3.4, 5.3.5 und 5.4.3) kann nur gewährt werden, solange das Abonnement noch nicht abgelaufen ist. Der Kunde hat das ärztliche Zeugnis und das Verlängerungsgesuch unaufgefordert und zeitnah einzureichen, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der Gültigkeitsdauer. Reicht der Kunde das Zeugnis erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ein, so ist eine Verlängerung ausgeschlossen; bereits verfallene Einheiten leben nicht wieder auf, selbst wenn das nachträglich vorgelegte Zeugnis einen Zeitraum innerhalb der Gültigkeitsdauer betrifft. Vorbehalten bleibt der Fall, dass dem Kunden die rechtzeitige Einreichung aus dem attestierten Grund selbst nachweislich unmöglich war; diesfalls hat er das Zeugnis unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses einzureichen.
5.3 Besondere Bestimmungen für EMS- und IHHT-Abonnemente
5.3.1 Das EMS-Abonnement gewährt dem Kunden für die vereinbarte Laufzeit das Recht zur Nutzung des EMS-Studios einschliesslich der Anleitung durch das Personal. Geschuldet wird die Bereitstellung der Trainingsmöglichkeit; persönlich gegenüber dem Kunden geschuldete Dienstleistungen im Sinne eines Auftrags (Art. 394 ff. OR) werden ausdrücklich nicht erbracht.
5.3.2 Der Kunde schuldet den gesamten Abopreis für die gesamte Vertragslaufzeit, unabhängig davon, in welchem Umfang er die Nutzungsmöglichkeit tatsächlich in Anspruch nimmt. Eine Reduktion des Preises bei Nichtnutzung ist ausgeschlossen.
5.3.3 Grundsatz. Eine vorzeitige Beendigung des EMS-Abonnements allein aus subjektiven Gründen ist ausgeschlossen. Es besteht insbesondere kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Abopreises oder auf Erlass noch ausstehender Raten bei fehlender Zeit oder Motivation, bei Unzufriedenheit mit dem Trainingsergebnis im Rahmen der besprochenen Erwartungen oder bei vergleichbaren, in der Person des Kunden liegenden Umständen.
5.3.4 Verlängerung bei vorübergehender gesundheitlicher Verhinderung. Ist der Kunde aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit oder Verletzung) vorübergehend am Training gehindert und legt er ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vor, so verlängert sich die Gültigkeitsdauer des Abonnements um die Dauer der attestierten Verhinderung. Die Verlängerung lässt die vereinbarten Zahlungsmodalitäten (Vorauszahlung bzw. Ratenzahlung gemäss Ziff. 6) unberührt; bereits vereinbarte Raten bleiben zu den vereinbarten Terminen geschuldet. Es gilt zudem Ziff. 5.2.4 (Frist).
5.3.5 Schwangerschaft. Bei Schwangerschaft verlängert sich die Gültigkeitsdauer des Abonnements um die Dauer der Schwangerschaft. Der Kunde kann das Training nach der Schwangerschaft fortsetzen. Ziff. 5.3.4 Satz 2 (Zahlungsmodalitäten) gilt sinngemäss.
5.3.6 Wegzug und dauerhafte Kontraindikation. Wird dem Kunden der Bezug der Leistung aus objektiven, nicht von ihm zu vertretenden Gründen dauerhaft unmöglich oder unzumutbar – namentlich bei Wegzug mit nachweislich unzumutbarem Anfahrtsweg oder bei einer durch ärztliches Zeugnis belegten dauerhaften medizinischen Kontraindikation gegen EMS-Training – so kann das Abonnement auf den Zeitpunkt des Eintritts dieses Grundes aufgelöst werden. Die Abrechnung erfolgt wie folgt:
a) Sollwert. Es wird ein Sollwert berechnet aus der Zahl der massgebenden Einheiten (lit. b) multipliziert mit dem regulären Einzelpreis (nicht dem rabattierten Abopreis), zuzüglich einer Bearbeitungs- und Rückabwicklungspauschale. Diese Pauschale beträgt 3.5 % des gesamten erworbenen Paketpreises (Gesamtabopreis), mindestens jedoch CHF 150.00. Sie deckt den mit der Auflösung verbundenen administrativen und finanziellen Aufwand ab, insbesondere die Stornierung offener Rechnungen und Buchungen, die buchhalterische Bereinigung sowie die Rückabwicklung der Zahlung, und wird unabhängig von der gewählten Zahlungsart (insbesondere auch bei Ratenzahlung) erhoben. Der Sollwert wird den vom Kunden bisher tatsächlich geleisteten Zahlungen gegenübergestellt; übersteigen die geleisteten Zahlungen den Sollwert, wird die Differenz dem Kunden innert 30 Tagen auf das von ihm bezeichnete Konto überwiesen. Mit der Auflösung entfallen sämtliche noch nicht fällig gewordenen Raten sowie die Belastungsermächtigung gemäss Ziff. 6.3.
b) Massgebende Einheiten. Massgebend ist die höhere der beiden folgenden Zahlen: (i) die Zahl der bis zum Eintritt des objektiven Grundes tatsächlich bezogenen Einheiten; oder (ii) die Zahl der Einheiten, die der Kunde bei vertragsgemässer, regelmässiger Nutzung (mindestens eine Trainingseinheit pro Woche ab Vertragsbeginn) bis zu diesem Zeitpunkt hätte beziehen können. Einheiten, deren Bezug dem Kunden vor Eintritt des objektiven Grundes möglich und zumutbar war, die er jedoch aus eigener Untätigkeit hat verfallen lassen, gelten als bezogen. Zeiträume, für die dem Kunden eine Verlängerung nach Ziff. 5.3.4 oder 5.3.5 zusteht, bleiben dabei unberücksichtigt. Erreicht oder übersteigt die Zahl der massgebenden Einheiten den Gesamtumfang des Abonnements, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung; eine Nachforderung über den bezahlten Abopreis hinaus erfolgt in diesem Fall nicht.
c) Kulanz. Der Anbieter kann zugunsten des Kunden von dieser Berechnung abweichen und einen höheren Betrag zurückerstatten. Ein Rechtsanspruch des Kunden hierauf besteht nicht.
Berechnungsbeispiele:
Beispiel 1 (Rückerstattung): 20er-Abonnement zum reduzierten Preis von CHF 680.00; regulärer Einzelpreis CHF 60.00. Der Kunde trainiert regelmässig und bezieht bis zu seinem Wegzug 4 Einheiten; bei vertragsgemässer Nutzung waren bis zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Einheiten beziehbar. Pauschale = 3.5 % von CHF 680.00 = CHF 23.80, somit gilt der Mindestbetrag von CHF 150.00. Sollwert = 4 × CHF 60.00 + CHF 150.00 = CHF 390.00. Rückerstattung = CHF 680.00 − CHF 390.00 = CHF 290.00.
Beispiel 2 (keine Rückerstattung): Gleiches Abonnement. Der Kunde trainiert während mehrerer Monate nicht, obwohl ihm dies möglich und zumutbar gewesen wäre, und beruft sich erst danach auf einen Wegzug. Da er bei vertragsgemässer Nutzung in dieser Zeit sämtliche 20 Einheiten hätte beziehen können, gelten diese als bezogen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
5.3.7 Kein Anspruch auf Auflösung oder Rückerstattung besteht, soweit der Kunde innerhalb der Gültigkeitsdauer – einschliesslich einer Verlängerung nach Ziff. 5.3.4 oder 5.3.5 – die Möglichkeit zur Nutzung gehabt hätte, dies jedoch unterlassen hat.
5.4 Kosmetikabonnemente (Behandlungsabonnemente)
5.4.1 Rechtsnatur und Kündigungsrecht. Kosmetische Behandlungen werden als persönliche Dienstleistung erbracht; das Kosmetikabonnement untersteht insoweit dem Auftragsrecht (Art. 394 ff. OR). Der Kunde ist berechtigt, das Kosmetikabonnement gestützt auf Art. 404 OR jederzeit aufzulösen. Im Falle der Auflösung erfolgt die Abrechnung nach Ziff. 5.4.2.
5.4.2 Abrechnung bei Auflösung:
a) Sollwert. Es wird ein Sollwert berechnet, bestehend aus allen bis zur Auflösung tatsächlich bezogenen Behandlungen zum regulären Einzelpreis (nicht zum rabattierten Abopreis), zuzüglich einer Bearbeitungs- und Rückabwicklungspauschale. Diese Pauschale beträgt 3.5 % des gesamten erworbenen Paketpreises (Gesamtabopreis), mindestens jedoch CHF 150.00. Sie deckt den mit der Auflösung verbundenen administrativen und finanziellen Aufwand ab, insbesondere die Stornierung offener Rechnungen und Buchungen, die buchhalterische Bereinigung sowie die Rückabwicklung der Zahlung, und wird unabhängig von der gewählten Zahlungsart (insbesondere auch bei Ratenzahlung) erhoben.
b) Gegenüberstellung. Der Sollwert wird den vom Kunden bisher tatsächlich geleisteten Zahlungen (Vorauszahlung oder bisher belastete Raten) gegenübergestellt: Übersteigen die geleisteten Zahlungen den Sollwert, wird die Differenz dem Kunden innert 30 Tagen auf das von ihm bezeichnete Konto überwiesen. Übersteigt der Sollwert die bisher geleisteten Zahlungen, ist die Differenz innert 30 Tagen vom Kunden zu bezahlen.
c) Wegfall der Raten. Mit der Auflösung entfallen sämtliche noch nicht fällig gewordenen Ratenzahlungen sowie die Belastungsermächtigung gemäss Ziff. 6.3.
Berechnungsbeispiel:
Beispiel 1 (kleines Abonnement): 6er-Behandlungsabonnement zum reduzierten Preis von CHF 600.00; reguläre Einzelbehandlung CHF 130.00. Der Kunde hat 2 Behandlungen bezogen und löst auf. Pauschale = 3.5 % von CHF 600.00 = CHF 21.00, somit gilt der Mindestbetrag von CHF 150.00. Sollwert = 2 × CHF 130.00 + CHF 150.00 = CHF 410.00. Rückerstattung = CHF 600.00 − CHF 410.00 = CHF 190.00.
Beispiel 2 (grosses Abonnement): Behandlungsabonnement zum reduzierten Preis von CHF 5'000.00; reguläre Einzelbehandlung CHF 250.00. Der Kunde hat 2 Behandlungen bezogen (= CHF 500.00) und löst auf. Pauschale = 3.5 % von CHF 5'000.00 = CHF 175.00 (höher als der Mindestbetrag von CHF 150.00). Sollwert = CHF 500.00 + CHF 175.00 = CHF 675.00. Rückerstattung = CHF 5'000.00 − CHF 675.00 = CHF 4'325.00.
5.4.3 Verlängerung als Alternative. Ist der Kunde aus gesundheitlichen Gründen lediglich vorübergehend am Bezug der Behandlungen gehindert, kann er anstelle einer Auflösung gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer um die Dauer der Verhinderung verlangen; die Zahlungsmodalitäten bleiben dabei unberührt (Ziff. 5.3.4 sinngemäss). Es gilt zudem Ziff. 5.2.4 (Frist).
5.4.4 Eine Geldrückerstattung über die in Ziff. 5.4.2 vorgesehene Abrechnung hinaus ist ausgeschlossen.
5.5 Übertragbarkeit
Sämtliche Abonnemente sind persönlich und nicht auf Dritte übertragbar.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Allgemeines
6.1.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung bzw. des Aboerwerbs publizierten Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.1.2 Einzeltermine werden nach der Behandlung in Rechnung gestellt, sofern keine Vorauszahlung vereinbart ist.
6.2 Zahlungsmodalitäten für Abonnemente
Der Kunde kann den Abopreis nach Wahl bezahlen:
a) als Vorauszahlung des gesamten Abopreises bei Vertragsabschluss; oder
b) in monatlichen Raten mittels wiederkehrender Belastung der vom Kunden hinterlegten Kreditkarte.
6.3 Ratenzahlung mittels Kreditkartenbelastung
6.3.1 Bei Wahl der Ratenzahlung schuldet der Kunde den gesamten Abopreis ab Vertragsabschluss. Die monatliche Ratenzahlung dient ausschliesslich der Zahlungserleichterung und ändert nichts am vertraglich geschuldeten Gesamtpreis. Die einzelnen Raten sind keine Gegenleistung für die jeweils im entsprechenden Monat bezogenen Behandlungen.
6.3.2 Mit Abschluss des Abonnements erteilt der Kunde dem Anbieter eine Ermächtigung zur wiederkehrenden Belastung seiner Kreditkarte mit den vereinbarten Raten zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen, und zwar bis zur vollständigen Begleichung des Gesamtpreises. Diese Belastungsermächtigung gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Kunde Behandlungen tatsächlich bezieht.
6.3.3 Der Kunde verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit eine gültige Kreditkarte mit ausreichender Deckung zur Verfügung zu stellen; Änderungen der Kreditkartendaten (Ablaufdatum, Ersatzkarte, Sperrung, neuer Kartenanbieter) dem Anbieter unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen und gegebenenfalls eine neue Belastungsermächtigung zu erteilen; sowie für ausreichende Deckung auf der Kreditkarte zu sorgen.
6.3.4 Folgen bei Zahlungsverzug, gescheiterter Belastung oder Widerruf der Ermächtigung:
a) Stufe 1 – Erneute Belastungsversuche: Kann eine Rate nicht erfolgreich der Kreditkarte belastet werden, unternimmt der Anbieter mehrmals weitere Belastungsversuche.
b) Stufe 2 – Umstellung auf Rechnungsstellung: Können die Beträge nach mehrmaligen Versuchen nicht der Kreditkarte belastet werden oder widerruft der Kunde die Belastungsermächtigung, stellt der Anbieter auf Rechnungsstellung um. Pro Rechnung wird eine Zusatzgebühr von CHF 10.00 erhoben.
c) Stufe 3 – Sperre: Solange eine Rechnung offen ist, sind weder Behandlungen noch Training möglich. Bereits gebuchte Termine, die in einen Sperrzeitraum fallen, werden dem Kunden gemäss Ziff. 4 in Rechnung gestellt bzw. dem Abo in Abzug gebracht. Die Gültigkeitsdauer des Abonnements verlängert sich durch eine Sperre nicht.
d) Stufe 4 – Mahnung: Wird die Rechnung nicht fristgerecht beglichen, erfolgt eine schriftliche Mahnung. Pro Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 35.00 erhoben.
e) Stufe 5 – Betreibung: Bleibt auch die Mahnung erfolglos, leitet der Anbieter die Betreibung ein. Hierfür wird eine zusätzliche Bearbeitungspauschale von CHF 150.00 erhoben. Mit Einleitung der Betreibung wird der gesamte noch ausstehende Restbetrag des Abopreises ohne weitere Mahnung sofort fällig (Verfallsklausel).
f) Mahn-, Inkasso-, Betreibungs- und allfällige Kreditkartenrückbelastungsgebühren gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Verzugszinsen von 5 % p.a. (Art. 104 Abs. 1 OR) bleiben vorbehalten.
6.3.5 Ein Widerruf der Kreditkartenermächtigung oder eine Rückbuchung (Chargeback) durch den Kunden entbindet diesen nicht von seiner Pflicht zur vollständigen Zahlung des Gesamtabopreises.
6.4 Zahlungsverzug allgemein
Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde eine Bearbeitungspauschale von CHF 150.00 sowie einen Verzugszins von 5 % p.a. (Art. 104 Abs. 1 OR).
7. Mitwirkungs-, Informations- und Verhaltenspflichten
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter vor Behandlungsbeginn vollständige und wahrheitsgetreue Angaben zu seinem Gesundheitszustand zu machen, insbesondere zu Vorerkrankungen, Medikation, Schwangerschaft, Implantaten und sonstigen für die Behandlung relevanten Umständen.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, Veränderungen unverzüglich mitzuteilen, namentlich:
– Beginn oder Änderung von Medikamenten;
– neue Diagnosen oder Beschwerden;
– Sonnenexposition, Solarium, Selbstbräuner vor kosmetischen Behandlungen;
– Schwangerschaft;
– weitere für die Behandlung relevante Umstände gemäss Aufklärungsbogen.
7.3 Der Kunde bestätigt mit der Buchung, dass er sich über die jeweilige Behandlung informiert hat, insbesondere über die auf der Homepage des Anbieters publizierten Angaben zu Kontraindikationen, Nebenwirkungen und häufigen Fragen (FAQ) zur betreffenden Behandlung. Soweit für die jeweilige Behandlung vorgesehen, bestätigt der Kunde zudem, das Beratungsgespräch wahrgenommen, den Aufklärungs- bzw. Anamnesebogen ausgefüllt und – namentlich bei Behandlungen, die der Verordnung über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) unterstehen – die erforderliche Einwilligungserklärung unterzeichnet zu haben. Massgebend für die individuelle Behandlung bleiben das persönliche Beratungsgespräch und der Aufklärungs- bzw. Anamnesebogen.
7.4 Verhaltenspflichten beim selbständigen EMS-Training. Der Kunde wird vor Aufnahme des selbständigen Trainings durch geschultes Personal des Anbieters persönlich eingeführt (in der Regel drei Trainingseinheiten) und bei jeder Änderung des Trainingsprogramms erneut persönlich instruiert (mindestens zweimal). Nach erfolgter Einführung trainiert der Kunde selbständig nach den ihm gezeigten Vorgaben (insbesondere Videoanleitung und Geräteeinstellungen). Der Kunde verpflichtet sich dabei insbesondere:
– ausschliesslich die instruierten Übungen sowie die für ihn vorgegebenen Geräte- und Intensitätseinstellungen zu verwenden;
– die Intensität nicht eigenmächtig über die instruierten Werte hinaus zu erhöhen;
– die vorgegebene Trainingsfrequenz und die vorgegebenen Erholungszeiten einzuhalten und die empfohlene Anzahl Trainings pro Woche nicht zu überschreiten;
– das Training bei Schwindel, Unwohlsein, ungewöhnlich starken oder anhaltenden Muskelschmerzen oder dunkel verfärbtem Urin sofort abzubrechen und vor Wiederaufnahme Rücksprache mit dem Anbieter zu nehmen.
7.5 Aufklärung über Trainingsrisiken. Der Kunde bestätigt, darüber aufgeklärt worden zu sein, dass EMS-Training bei zu hoher Intensität, zu hoher Frequenz oder ungenügender Erholung zu einer Überlastung der Muskulatur bis hin zur Rhabdomyolyse (Muskelfaserzerfall mit möglicher Nierenbelastung) führen kann, und dass die Einhaltung der instruierten Intensität, Frequenz und Erholungszeiten gemäss Ziff. 7.4 zwingend ist.
8. Haftung und Nebenwirkungen
8.1 Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln seines Fachgebiets. Ein bestimmter Behandlungs- oder Trainingserfolg wird nicht geschuldet. Behandlungsergebnisse sind individuell verschieden und hängen von zahlreichen persönlichen Faktoren ab (u. a. Ausgangszustand, Hautbeschaffenheit, Haartyp und Haarfarbe, hormoneller Status, Lebensstil, Alter sowie Mitwirkung bei der Nachsorge). Der Anbieter sichert kein bestimmtes Resultat zu und gibt keine Garantie für einen bestimmten Behandlungserfolg ab. Insbesondere bei der Laser-Haarentfernung kann keine vollständige oder dauerhafte Haarfreiheit garantiert werden; in der Regel sind mehrere Sitzungen erforderlich, und ein teilweises Nachwachsen oder einzelne verbleibende Haare sind möglich.
8.2 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Nebenwirkungen, Reaktionen oder Folgen, über die der Kunde im Rahmen der Homepage, des Beratungsgesprächs, der Einführung und/oder des Aufklärungsbogens informiert worden ist.
8.3 Der Anbieter haftet ferner nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde seinen Mitwirkungs-, Informations- und Verhaltenspflichten gemäss Ziff. 7 nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist. Dies gilt insbesondere für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde nach erfolgter Einführung von den instruierten Vorgaben abweicht, namentlich mit höherer als der instruierten Intensität oder mit höherer als der instruierten Frequenz trainiert oder ein Übertraining herbeiführt.
8.4 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für Hilfspersonen wird im Rahmen von Art. 101 Abs. 2 OR wegbedungen.
9. Inhalte der Webseite, Bilder und Kommunikationsmittel
9.1 Allgemeine Inhalte
9.1.1 Sämtliche Inhalte auf der Webseite des Anbieters, in Social-Media-Kanälen, Broschüren und sonstigen Kommunikationsmitteln (insbesondere Beschreibungen von Behandlungen, Wirkungsweisen, Indikationen und Resultaten) dienen der allgemeinen Information und stellen keine medizinische Beratung und keine Zusicherung eines bestimmten Behandlungserfolges dar. Massgebend für die individuelle Behandlung sind ausschliesslich das persönliche Beratungsgespräch und der Aufklärungsbogen.
9.1.2 Der Anbieter ist um die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der publizierten Inhalte bemüht, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für:
– Druck-, Tipp- oder Übersetzungsfehler;
– veraltete Informationen über Produkte, Geräte, Wirkstoffe oder Methoden;
– Verlinkungen auf externe Webseiten Dritter und deren Inhalte;
– Schäden, die aus dem Vertrauen auf publizierte Informationen entstehen.
9.1.3 Massgebend ist stets die im persönlichen Beratungsgespräch erteilte und im Aufklärungsbogen dokumentierte Information. Bei Abweichungen zwischen Webseiteninhalten und individueller Aufklärung gilt die individuelle Aufklärung.
9.2 Bildmaterial – Beispiel- und Stimmungsbilder
9.2.1 Auf der Webseite und in den Kommunikationsmitteln des Anbieters werden zur Illustration Beispiel- und Stimmungsbilder verwendet, die teilweise mittels künstlicher Intelligenz (KI) generiert oder aus Bilddatenbanken bezogen sind. Diese Bilder dienen ausschliesslich der gestalterischen Illustration und stellen weder reale Personen noch reale Behandlungsergebnisse beim Anbieter dar.
9.2.2 Aus solchen Bildern können keine Ansprüche auf vergleichbare Behandlungsergebnisse, Räumlichkeiten oder Ausstattungen abgeleitet werden.
9.3 Vorher-Nachher-Bilder
9.3.1 Sofern auf der Webseite oder in Kommunikationsmitteln des Anbieters Vorher-Nachher-Bilder gezeigt werden, stammen diese in der Regel von den Herstellern der eingesetzten Geräte und Produkte oder von anderen Instituten, die diese dem Anbieter zur Verfügung gestellt haben. Die Bilder zeigen individuelle Einzelfälle.
9.3.2 Die abgebildeten Resultate stellen keine Garantie und keine Zusicherung eines vergleichbaren Behandlungserfolges dar. Behandlungsergebnisse sind individuell verschieden und hängen von zahlreichen Faktoren ab, namentlich vom Ausgangszustand, der Hautbeschaffenheit, dem Lebensstil, dem Alter, dem hormonellen Status, der Disziplin bei der Nachsorge sowie weiteren persönlichen Eigenheiten des Kunden.
9.3.3 Der Anbieter übernimmt keine Haftung dafür, dass beim Kunden mit den Bildern vergleichbare oder ähnliche Resultate erzielt werden.
9.4 Vorbehalt von Änderungen
Der Anbieter behält sich ausdrücklich vor, Inhalte, Preise, Produkte, Behandlungsangebote, Bilder und sonstige Informationen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen.
9.5 Urheberrecht
Sämtliche Inhalte der Webseite (Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Layouts) sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung ausserhalb der gesetzlich erlaubten Nutzung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
10. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Einzelheiten regelt die separate Datenschutzerklärung, abrufbar unter den Datenschutzbestimmungen des Anbieters.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.2 Anwendbares Recht: Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des UN-Kaufrechts.
11.3 Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Zürich, soweit nicht zwingende gesetzliche Gerichtsstände entgegenstehen.
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte Adresse.
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